WISSENSWERTES
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29.06.2026
OLG Hamm: Unternehmen haften für Halluzinationen ihres KI-Chatbots
Mit Urteil vom 12. Mai 2026 (Az. 4 UKl 3/25, nicht rechtskräftig) hat das OLG Hamm entschieden, dass ein Unternehmen für die irreführenden Aussagen eines auf seiner Website eingesetzten KI-Chatbots wettbewerbsrechtlich einzustehen hat. Die Entscheidung ist für jedes Unternehmen relevant, das Kundenkommunikation an ein...