Bau- und Architektenrecht

Wir beraten Bauherren, Bauträger, Architekten und Projektentwickler ebenso wie Generalunternehmer und bauausführende Unternehmen aller Gewerke in allen wesentlichen Bereichen des privaten Bau- und Architektenrechts. Dazu gehören insbesondere:

  • Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Architekten-, Ingenieur- und Bauverträgen
  • Gestaltung von Generalübernehmerverträgen
  • Rechtliche Unterstützung in allen Phasen des Baugeschehens
  • Begleitung beim Nachtragsmanagement
  • Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Erwerbsverträgen bei Bauträgerobjekten
  • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung, Abwehr und Absicherung von Ansprüchen
  • Durchführung gerichtlicher Eilverfahren
  • Schiedsverfahren und Mediation
  • Beratung und Unterstützung bei der Abwicklung und Sicherung von Mängelansprüchen

Ansprechpartner

  • Olaf Böttcher

Aktuelles zum Thema Bau- und Architektenrecht

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