WISSENSWERTES | 20.05.2026
DDR-Überleitungsrecht in der anwaltlichen Beratungspraxis
Die Wiedervereinigung liegt mittlerweile über 35 Jahre zurück. Obwohl seit diesem historischen Ereignis mehrere Jahrzehnte vergangen sind, begegnet man auf dem Gebiet der neuen Bundesländer nach wie vor Sachverhalten und Rechtsverhältnissen, die ihre Wurzeln in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) haben.
Zur Gewährleistung der Einheitlichkeit des Rechts sah der Einigungsvertrag grundsätzlich vor, dass in den neuen Bundesländern mit der Vollendung der Einheit das Bundesrecht der Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt. Das Recht der DDR sollte jedoch nicht gänzlich abgeschafft werden. Unter bestimmten Voraussetzungen ordnete der Einigungsvertrag im Kapitel zur Rechtsangleichung die Fortgeltung von DDR-Recht an. Beispielsweise blieb das im Wiedervereinigungszeitpunkt geltende Recht dann in Kraft, wenn es nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes als Landesrecht anzusehen war und mit Grundgesetz, Bundesrecht sowie mit dem unmittelbar geltenden Recht der Europäischen Gemeinschaften vereinbar gewesen ist. Hinsichtlich solcher Vorschriften, die noch von den Staatsorganen der DDR erlassen und seitdem nicht (wirksam) ersetzt wurden, kann sich deshalb noch heute die Frage nach deren wirksamer Überleitung und fortbestehender Gültigkeit stellen.
Fernab des Einigungsvertrages finden sich Überleitungsregelungen auch in zahlreichen Bundes- und Landesgesetzen. Mitunter sind diese Normen in rechtlichen Auseinandersetzungen der Gegenwart streitentscheidend. Beispielhaft genannt werden können etwa das Straßen- und Wegerecht, das Kreislaufwirtschaftsrecht sowie das Sachen- und Grundbuchbereinigungsrecht.
Dabei lassen sich gewisse Grundmuster erkennen: Die Rechtsfolge der maßgeblichen Überleitungsvorschrift greift oftmals dann ein, wenn sich bestimmte tatsächliche Umstände zu einem Stichtag nachweisen lassen. Das Anknüpfen an die tatsächlichen Verhältnisse erfolgt vor allem deshalb, weil das Recht der DDR entweder keine vergleichbaren Rechtsakte kannte, die Rechtsverhältnisse nicht hinreichend dokumentiert wurden oder relevante Dokumente nicht mehr auffindbar sind, was regelmäßig mit erheblichen Nachweisschwierigkeiten einhergehen würde. Die Stichtage liegen oftmals im Jahr 1990 oder den Jahren danach und beziehen sich zumeist auf das Inkrafttreten eines Gesetzes.
So ordnet etwa das Sächsische Straßengesetz (SächsStrG) an, dass alle vorhandenen Straßen, Wege und Plätze, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes am 16. Februar 1993 faktisch öffentlich genutzt wurden, kraft Gesetzes als öffentliche Straßen eingestuft werden. Durch das Abstellen auf die tatsächlichen Verhältnisse kommt es nicht darauf an, ob zu DDR-Zeiten ein der förmlichen Widmung vergleichbarer Akt, etwa ein Beschluss des Rates der Stadt, erfolgt ist.
Ein ähnlicher Regelungsmechanismus findet sich im Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG). Dort wird kraft Gesetzes eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit an Grundstücken zum Betrieb von Energieanlagen zugunsten von Energieversorgungsunternehmen begründet. Voraussetzung ist, dass die betreffenden Grundstücke auf dem Gebiet der neuen Bundesländer am 3. Oktober 1990 von einer auf einer Leitungstrasse genutzten Energieanlage in Anspruch genommen wurden.
In Fällen, wie den beiden genannten, besteht in praktischer Hinsicht bei Auseinandersetzungen über das Eingreifen der Rechtsfolge die Herausforderung vor allem darin, die tatsächlichen Verhältnisse zum Stichtag so detailliert wie möglich aufzuklären und zu rekonstruieren. Der Sachverhaltsermittlung, beispielsweise durch Auffinden von Zeitzeugen oder Dokumenten aus der DDR-Zeit, kommt eine entscheidende Rolle zu. Da die Vorgänge meistens mehrere Jahrzehnte zurückliegen, gestaltet sich das nicht immer einfach.
Ferner ist zu beachten, dass es zu vielen Überleitungsvorschriften auch entsprechende Regelungen zur Rechtsbereinigung gibt. Diese Vorschriften legen einen weiteren Stichtag fest, bis zu welchem die kraft Gesetzes entstandenen Rechte in öffentliche Bücher, Verzeichnisse oder Register eingetragen sein müssen. Andernfalls erlöschen diese Rechte wieder oder es tritt ein Statusverlust ein. Dadurch soll Rechtssicherheit geschaffen und dem Umstand Rechnung getragen werden, dass sich mit jedem weiteren verstrichenen Jahr seit der Wiedervereinigung die Nachweisbarkeit der tatsächlichen Verhältnisse zum Stichtag noch komplizierter gestaltet.
Wie dieser kurze Überblick zeigt, kann es bei unklaren Rechtsverhältnissen in diversen Kontexten auf dem Gebiet der neuen Bundesländer durchaus lohnenswert sein, die Einschlägigkeit von Überleitungsrecht zu überprüfen, um eine günstige Rechtsfolge herzuleiten. Da Rechtsbereinigungsvorschriften mitunter erst nachträglich in die Gesetze eingefügt wurden und teilweise auch noch werden, kann in einzelnen Fällen durchaus Eile geboten sein, um einen etwaigen Rechts- oder Statusverlust zu vermeiden und zu diesem Zweck rechtzeitig Maßnahmen einzuleiten. Letztlich zeigt die Befassung mit der Materie des Überleitungsrechts, dass die Gegenwart nicht losgelöst von der Vergangenheit betrachtet werden kann und vermeintlich abgeschlossene Sachverhalte durchaus auch heute noch aktuelle Relevanz aufweisen können.