RECHTS- UND STEUERBERATUNG AUS EINER HAND

Verlangen Sie nicht weniger als das Beste für Ihre Rechts- und Steuerfragen. Vertrauen Sie wie viele andere namhafte Unternehmen, Institutionen und Körperschaften auf unseren ausgeprägten Sachverstand und unsere umfangreiche Expertise im Wirtschafts-, Steuer- und Verwaltungsrecht.

Im JUVE-Handbuch 2020/2021 heißt es zu PETERSEN HARDRAHT PRUGGMAYER:
„In puncto Breite der Aufstellung, Spezialkompetenz einzelner Partner und Präsenz in der ostdeutschen Privat- und öffentlich-rechtlichen Wirtschaft reicht PETERSEN HARDRAHT PRUGGMAYER kein Wettbewerber das Wasser.“

Das JUVE-Handbuch 2022/2023 sagt über PETERSEN HARDRAHT PRUGGMAYER:
„Die hoch angesehene Full-Service-Kanzlei zementiert Jahr für Jahr ihren Ruf als einer der wichtigsten Wirtschaftsanwaltsadressen Sachsens. Sie besticht durch ihre geografische und fachliche Breite, die so keine Wettbewerberin aufweist, sowie ihr stetiges Personalwachstum.“

Im JUVE-Handbuch 2024/2025 wird über PETERSEN HARDRAHT PRUGGMAYER ausgeführt:
„Als eine der marktführenden Kanzleien im Osten konnte PHP ihre Präsenz bei M&A-Transaktionen durch bundesweite sowie grenzüberschreitende Deals stärken. Die sächsische Kanzlei ist nicht nur fachlich breit aufgestellt, sondern vertritt auch ein breites Mandantenspektrum vom Start-up bis zum gehobenen Mittelständer.“

Das JUVE-Handbuch 2025/2026 schreibt über PETERSEN HARDRAHT PRUGGMAYER:
„Kombinierte gesellschafts- und steuerrechtliche Beratung, auch bei Transaktionen, treffen den Beratungsbedarf der vorwiegend mittelständischen Mandantschaft. Daneben verfügt PETERSEN HARDRAHT PRUGGMAYER über ausgeprägte Kompetenzen im Öffentlichen Recht.“


AKTUELLES

TERMINE | 03.03.2026

Businessfrühstück in Chemnitz: Datenschutz und IT-Recht 2026 – Was auf Unternehmen zukommt

Datenschutz und IT-Recht bleiben auch 2026 zentrale Themen für Unternehmen aller Branchen. Neue europäische und nationale Regelungen, insbesondere rund um Künstliche Intelligenz und IT-Sicherheit, stellen Verantwortliche vor erhebliche rechtliche und organisa

WISSENSWERTES | 03.03.2026

Verordnung (EU) 2024/1991 über die Wiederherstellung der Natur – Teil 3 Anforderungen an die Wasserwirtsc

Die Verordnung (EU) 2024/1991 über die Wiederherstellung der Natur (sog. Wiederherstellungsverordnung – WHV) wurde an dieser Stelle bereits betreffend Industrie- und Bergbauvorhaben sowie mit Blick auf die Landwirtschaft betrachtet. Sie enthält in Art. 9 WVO