Rechts-, Steuer- und Unternehmensberatung aus einer Hand

Verlangen Sie nicht weniger als das Beste für Ihre Rechts-, Steuer- und Wirtschaftsfragen. Vertrauen Sie wie viele andere namhafte Unternehmen, Institutionen und Körperschaften auf unseren ausgeprägten Sachverstand und unsere umfangreiche Expertise im Wirtschafts-, Steuer- und Verwaltungsrecht.

Im JUVE-Handbuch 2020/2021 heißt es zu PETERSEN HARDRAHT PRUGGMAYER:
„In puncto Breite der Aufstellung, Spezialkompetenz einzelner Partner und Präsenz in der ostdeutschen Privat- und öffentlich-rechtlichen Wirtschaft reicht PETERSEN HARDRAHT PRUGGMAYER kein Wettbewerber das Wasser.“

Das JUVE-Handbuch 2022/2023 sagt über PETERSEN HARDRAHT PRUGGMAYER:
„Die hoch angesehene Full-Service-Kanzlei zementiert Jahr für Jahr ihren Ruf als einer der wichtigsten Wirtschaftsanwaltsadressen Sachsens. Sie besticht durch ihre geografische und fachliche Breite, die so keine Wettbewerberin aufweist, sowie ihr stetiges Personalwachstum.“

Im JUVE-Handbuch 2024/2025 wird über PETERSEN HARDRAHT PRUGGMAYER ausgeführt:
„Als eine der marktführenden Kanzleien im Osten konnte PHP ihre Präsenz bei M&A-Transaktionen durch bundesweite sowie grenzüberschreitende Deals stärken. Die sächsische Kanzlei ist nicht nur fachlich breit aufgestellt, sondern vertritt auch ein breites Mandantenspektrum vom Start-up bis zum gehobenen Mittelständer.“

Aktuelles

  • WISSENSWERTES | 16.09.2025

    Schwerbehinderte Menschen sind im Arbeitsverhältnis durch das SGB IX besonders geschützt. Sie unterfallen einem besonderen Kündigungsschutz, haben einen zusätzlichen Urlaubsanspruch von fünf Tagen und können vom Arbeitgeber verlangen, die Arbeit so zu organisieren, dass sie leidensgerecht ist.

  • WISSENSWERTES | 29.08.2025

    Batteriespeicher sind wichtige Komponenten, um die volatile Erzeugung erneuer­barer Energien – insbesondere Wind und Sonne – effizient ins Stromnetz zu inte­grieren und Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Vor diesem Hintergrund wurde die Rolle von Batteriespeichern im Zuge der Umsetzung der RED-III-Richtlinie (EU) 2023/2413 in deutsches Recht deutlich gestärkt.