Beihilfen- und Subventionsrecht

Wir beraten Unternehmen und Kommunen sowie Zuwendungsgeber unter anderem in folgenden Themenfeldern:

  • Notifizierungsverfahren einzelanmeldepflichter Beihilfen bei der Europäischen Kommission, insbesondere bei Zuwendungen für Investitionsvorhaben
  • Notifizierungsverfahren einzelanmeldepflichter Beihilfen bei der Europäischen Kommission, insbesondere bei Zuwendungen für Investitionsvorhaben
  • Beihilfenrechtskonforme Ausgestaltung von Verfahren zum Abschluss von Verträgen der öffentlichen Hand mit Unternehmen, insbesondere über Leistungen der Daseinsvorsorge (DAWI)
  • Beihilfenrechtskonforme Umstrukturierung öffentlicher, insbesondere kommunaler Unternehmen sowie deren Betreuung mit der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben
  • Beihilfenrechtskonforme Ausgestaltung der Gewährung von Sicherheiten durch die öffentliche Hand, insbesondere Kommunalbürgschaften
  • Beihilfenrechtskonforme Veräußerung von Vermögensgegenständen der öffentlichen Hand, z.B. von Geschäftsanteilen, Liegenschaften und Nutzungsrechten, insbesondere im Rahmen von wettbewerblichen auch städtebaulichen Verfahren
  • Auflagengerechte Durchführung von Vergabeverfahren zur Vermeidung von Rückforderungstatbeständen im Zusammenhang mit der Verwendung öffentlicher Zuwendungen
  • Abwehr von Rückforderungsverlangen des Zuwendungsgebers gegenüber dem Empfänger öffentlicher Mittel
  • Entwurf von Fördermittel- und Zuwendungsrichtlinien sowie Zuwendungsverträgen für den Zuwendungsgeber einschließlich der Begleitung der in diesem Zusammenhang notwendigen Notifizierungen bei der Europäischen Kommission
  • Beihilfebeschwerden bei der Europäischen Kommission in Fällen unzulässiger staatlicher Beihilfen
  • Beratung des Fördermittelempfängers zu den Anforderungen des Zuwendungsgebers an eine zuwendungskonforme Verwendung von Zuschüssen

Ansprechpartner

  • Dr. Markus Bach

  • Philipp Gutsche

  • Dr. Stefan Vetter

Aktuelles zum Thema Beihilfen- und Subventionsrecht

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