Wir beraten Unternehmen und Kommunen sowie Zuwendungsgeber unter anderem in folgenden Themenfeldern:
Notifizierungsverfahren einzelanmeldepflichter Beihilfen bei der Europäischen Kommission, insbesondere bei Zuwendungen für Investitionsvorhaben
Notifizierungsverfahren einzelanmeldepflichter Beihilfen bei der Europäischen Kommission, insbesondere bei Zuwendungen für Investitionsvorhaben
Beihilfenrechtskonforme Ausgestaltung von Verfahren zum Abschluss von Verträgen der öffentlichen Hand mit Unternehmen, insbesondere über Leistungen der Daseinsvorsorge (DAWI)
Beihilfenrechtskonforme Umstrukturierung öffentlicher, insbesondere kommunaler Unternehmen sowie deren Betreuung mit der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben
Beihilfenrechtskonforme Ausgestaltung der Gewährung von Sicherheiten durch die öffentliche Hand, insbesondere Kommunalbürgschaften
Beihilfenrechtskonforme Veräußerung von Vermögensgegenständen der öffentlichen Hand, z.B. von Geschäftsanteilen, Liegenschaften und Nutzungsrechten, insbesondere im Rahmen von wettbewerblichen auch städtebaulichen Verfahren
Auflagengerechte Durchführung von Vergabeverfahren zur Vermeidung von Rückforderungstatbeständen im Zusammenhang mit der Verwendung öffentlicher Zuwendungen
Abwehr von Rückforderungsverlangen des Zuwendungsgebers gegenüber dem Empfänger öffentlicher Mittel
Entwurf von Fördermittel- und Zuwendungsrichtlinien sowie Zuwendungsverträgen für den Zuwendungsgeber einschließlich der Begleitung der in diesem Zusammenhang notwendigen Notifizierungen bei der Europäischen Kommission
Beihilfebeschwerden bei der Europäischen Kommission in Fällen unzulässiger staatlicher Beihilfen
Beratung des Fördermittelempfängers zu den Anforderungen des Zuwendungsgebers an eine zuwendungskonforme Verwendung von Zuschüssen
Ansprechpartner
Dr. Markus Bach
Philipp Gutsche
Dr. Stefan Vetter
Aktuelles zum Thema Beihilfen- und Subventionsrecht