Öffentliches Bau- und Planungsrecht
Wir beraten Investoren, Kommunen, Vorhabenträger und Grundstückseigentümer in allen wesentlichen Bereichen des öffentlichen Bau- und Planungsrechts, insbesondere in den Bereichen:
- Beratung bei der Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen auf Erteilung von Bau- und denkmalschutzrechtlichen Genehmigungen
- Beratung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen einschließlich aller dazu gehöriger Verfahrensschritte, Unterlagen und Fachgutachten
- Prüfung bestehender Bebauungspläne, Vertretung von Einwendern im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung, gerichtliche Vertretung in Normenkontrollverfahren
- Erstellung, Prüfung und Verhandlung von städtebaulichen Verträgen, z. B. Erschließungsverträgen und Durchführungsverträgen
- Beratung und Vertretung von Investoren, Gemeinden und Grundstückseigentümern in allen Fragen des Raumordnungsrechts, Begleitung von Raumordnungs- und Zielabweichungsverfahren
- Beratung bei der Durchführung von Planfeststellungsverfahren für Infrastrukturprojekte (u. a. Straßen, Schienenwege, Gewässerausbau) einschließlich aller umweltrechtlichen Gesichtspunkte, Vertretung von Vorhabenträgern, Gemeinden und Grundstückseigentümern
- Beratung und Vertretung in Umlegungs- und Enteignungsverfahren sowie im besonderen Städtebaurecht
- Rechtliche Vertretung im Bereich fachplanerischer Entscheidungen (Planfeststellungsverfahren) vor Verwaltungsgerichten und den Baulandkammern
- Beratung bei der Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen auf Erteilung von Bau- und denkmalschutzrechtlichen Genehmigungen
- Beratung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen einschließlich aller dazu gehöriger Verfahrensschritte, Unterlagen und Fachgutachten
- Prüfung bestehender Bebauungspläne, Vertretung von Einwendern im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung, gerichtliche Vertretung in Normenkontrollverfahren
- Erstellung, Prüfung und Verhandlung von städtebaulichen Verträgen, z. B. Erschließungsverträgen und Durchführungsverträgen
- Beratung und Vertretung von Investoren, Gemeinden und Grundstückseigentümern in allen Fragen des Raumordnungsrechts, Begleitung von Raumordnungs- und Zielabweichungsverfahren
- Beratung bei der Durchführung von Planfeststellungsverfahren für Infrastrukturprojekte (u. a. Straßen, Schienenwege, Gewässerausbau) einschließlich aller umweltrechtlichen Gesichtspunkte, Vertretung von Vorhabenträgern, Gemeinden und Grundstückseigentümern
- Beratung und Vertretung in Umlegungs- und Enteignungsverfahren sowie im besonderen Städtebaurecht
- Rechtliche Vertretung im Bereich fachplanerischer Entscheidungen (Planfeststellungsverfahren) vor Verwaltungsgerichten und den Baulandkammern














