Kommunale Gebietsreform/Freiwillige Zusammenschlüsse
Wir beraten und vertreten Kommunen im Bereich kommunaler Gebietsreformen und freiwilliger Gemeindezusammenschlüsse, insbesondere in den Bereichen:
- Beratung in Fragen rund um die sogenannte „Eingemeindung“ im Rahmen einer kommunalen Gebietsreform, insbesondere Vertretung von Gemeinden im erforderlichen Anhörungsverfahren
- Beratung im Vorfeld freiwilliger Gemeindezusammenschlüsse, insbesondere Erstellung von Gutachten zu deren rechtlichen Auswirkungen für die betroffenen Gemeinden
- Betreuung von Gemeinden bei eventuell durchzuführenden Einwohneranhörungen vor Änderungen des Gemeindegebietes
- Erstellen entsprechender Vereinbarungen zur Durchführung freiwilliger Zusammenschlüsse durch Eingliederung, Vereinigung oder Umgliederung in enger Zusammenarbeit mit den Rechtsaufsichtsbehörden sowie Teilnahme an Gemeinderatssitzungen
- Vertretung der Gemeinde im weiteren Verfahren im Verhältnis zu Rechtsaufsichtsbehörden










