Urheber- und Medienrecht

Wir beraten Rundfunkanstalten, Verlage, Landesmedienanstalten, Online-Medien, Film- und Fernsehproduzenten, Rechteverwerter und sonstige Medienschaffende in sämtlichen wesentlichen Fragen des Urheber- und Medienrechts.

– Presse- und Äußerungsrecht
– Ansprüche aufgrund des allgemeinen Persönlichkeitsrecht
– Recht am eigenen Bild
– Auskunfts- und Informationsansprüche
– Pressespezifisches Strafrecht (Beleidigung, Verleumdung etc.)
– Rundfunkrecht, insbesondere die Zulassung, Fragen der Frequenzvergabe sowie das Aufsichts- und Werberecht
– Veranstaltungsrecht

– Urhebervertragsrecht, insbesondere Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Filmproduktionsverträgen, Verträgen mit Mitwirkenden sowie Lizenzverträgen
– Urheberrechtsverletzungen, insbesondere die Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen auf Unterlassung sowie Schadensersatz- und Geldentschädigungsansprüche
– Foto- und Bildrecht
– Internetveröffentlichungen
– Verlagsrecht



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