{"id":474,"date":"2015-12-29T19:37:48","date_gmt":"2015-12-29T19:37:48","guid":{"rendered":"http:\/\/dev-petersenpartners.de\/?page_id=474"},"modified":"2020-08-31T08:59:24","modified_gmt":"2020-08-31T08:59:24","slug":"umsatzsteuer","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/petersenpartners.de\/de\/kompetenzen\/steuerberatung\/umsatzsteuer\/","title":{"rendered":"Umsatzsteuer"},"content":{"rendered":"<p>Die Umsatzsteuer ist mit einem Aufkommen von ann\u00e4hernd 200 Milliarden Euro j\u00e4hrlich die ertragsst\u00e4rkste und damit wichtigste Steuer in Deutschland. Au\u00dferdem ist das Umsatzsteuerrecht sehr komplex, so dass dieser Bereich in der Beratungspraxis von PETERSEN HARDRAHT PRUGGMAYER einen wichtigen Platz einnimmt.<\/p>\n<p>Das im geltenden Umsatzsteuersystem nach wie vor m\u00f6gliche Betrugspotenzial f\u00fchrte in der Vergangenheit zu einer ganzen Reihe von gesetzgeberischen Ma\u00dfnahmen. Immer h\u00e4ufiger sind Unternehmen von dem teilweise erweiterten Reverse-Charge-Verfahren und vermehrten Umsatzsteuer-Sonderpr\u00fcfungen betroffen. Der hohe Formalisierungsgrad und die Komplexit\u00e4t der Umsatzsteuergesetzgebung bergen f\u00fcr jedes Unternehmen das Risiko, nachtr\u00e4glich Steuerzahlungen im Rahmen von Umsatzsteuer-Sonderpr\u00fcfungen leisten zu m\u00fcssen. Die Forderungen aus diesen Nacherhebungen summieren sich j\u00e4hrlich auf etwa 4 Milliarden Euro.<\/p>\n<p>Ziel eines jeden Unternehmens muss es sein, die Liefer- und Leistungsbeziehungen so zu steuern, dass die geltend gemachten Vorsteuern in voller H\u00f6he erstattet werden.<br \/>\nDie Beratung von PETERSEN HARDRAHT PRUGGMAYER umfasst die gesamte Bandbreite des Bereichs Umsatzsteuer: Dies beginnt bei der praktischen Anwendung der Umsatzsteuergesetzgebung im Unternehmensalltag, umfasst die Gestaltung von Liefer- und Leistungsbeziehungen bis hin zur Begleitung bei Umsatzsteuer-Sonderpr\u00fcfungen sowie bei Einspruchs- und Klageverfahren vor den Finanzgerichten, dem Bundesfinanzhof sowie dem Europ\u00e4ischen Gerichtshof.<\/p>\n<p>Als Spezialisten erstellen wir f\u00fcr unsere Mandanten verst\u00e4ndliche Arbeitsanweisungen und praxiserprobte Handlungsleitf\u00e4den f\u00fcr den t\u00e4glichen Umgang mit umsatzsteuerlichen Fragestellungen. Dar\u00fcber hinaus beraten wir Unternehmen bei der Einf\u00fchrung und Umsetzung von internen Abrechnungsprozessen zur Vermeidung umsatzsteuerlicher Risiken. Wir erstellen Gutachten zu nationalen wie grenz\u00fcberschreitenden Liefer- und Leistungsbeziehungen und beraten bei der umsatzsteuerlichen Gestaltung dieser Beziehungen.<\/p>\n<p>Zu unserem Leistungsangebot geh\u00f6ren auch die Optimierung der unternehmensspezifischen Vorsteuerschl\u00fcssel sowie die ma\u00dfgeschneiderte Vertragsgestaltung unter umsatzsteuerlichen Aspekten inklusive der Formulierung entsprechender Steuerklauseln. Au\u00dferdem begleiten wir unsere Mandanten bei der Errichtung umsatzsteuerlicher Organschaftsstrukturen, insbesondere bei Holdinggesellschaften.<\/p>\n<p>Die Expertise von PETERSEN HARDRAHT PRUGGMAYER wird in umsatzsteuerlichen Fragen h\u00e4ufig auch von Steuerberatern und anderen Rechtsanw\u00e4lten genutzt, wenn bei besonderen Aspekten der Umsatzsteuer eine vertiefte Beratung notwendig erscheint. Dabei ist es f\u00fcr uns selbstverst\u00e4ndlich, die direkte Mandatsbeziehungen zwischen Steuerberatern bzw. anderen Anw\u00e4lten und deren Mandanten uneingeschr\u00e4nkt zu wahren.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Umsatzsteuer ist mit einem Aufkommen von ann\u00e4hernd 200 Milliarden Euro j\u00e4hrlich die ertragsst\u00e4rkste und damit wichtigste Steuer in Deutschland. Au\u00dferdem ist das Umsatzsteuerrecht sehr komplex, so dass dieser Bereich in der Beratungspraxis von PETERSEN HARDRAHT PRUGGMAYER einen wichtigen Platz einnimmt. 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